Seit Juni 2022 gibt es großen Jubel und Schulterklopfen für die Abschaffung des jahrelang umstrittenen §219a StGB, der das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Die Abschaffung des §219a ist das Ergebnis langjähriger feministischer Kämpfe – und sicher nicht das Ende. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nach wie vor illegal. Kurz hinter Mord und Totschlag werden sie als „Straftat gegen das Leben“ im §218 des Strafgesetzbuch aufgeführt und sind nur nach Zwangsberatung und innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei. Die Versorgungslage ist desaströs: In vielen Regionen Deutschlands haben Schwangere keinen Zugang zu einem Abbruch. Die Gründe sind zahlreich: Kirchliche und öffentliche Kliniken weigern sich, Abbrüche durchzuführen, Ärzt*innen werden von Abtreibungsgegner*innen bedroht, in der medizinische Ausbildung findet das Thema kaum Beachtung. Die Zahl der Zentren und Kliniken, die den Eingriff vornehmen, hat sich in den letzten 20 Jahren fast halbiert. Wir müssen immer noch um ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung für alle kämpfen. Selbstbestimmte Schwangerschaft bedeutet neben dem kosten- und straffreien Zugang zu Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen auch die Entscheidung, gegen ableistische und rassistische Gesellschaftsnormen eine Schwangerschaft fortzuführen.
Die aktuellen Entwicklungen in den USA und Polen zeigen, wie wirkmächtig religiöse Rechte den Krieg gegen sichere Abtreibungen führen. Auch hier in Frankfurt ist die selbsternannte “Lebensschutz”-Bewegung aktiv. Diese christlichen Fundamentalist*innen und Rechten stehen mehrere Wochen im Jahr vor profamilia und belästigen Personen, die Beratung suchen. Zusammen mit der Union und der AfD versuchen Abtreibungsgegner*innen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung einzuschränken. Dieser frauen- und queerfeindlichen Vorstellung einer patriarchalen Gesellschaft wollen wir mit der Kampagne auf körperliche Selbstbestimmung und Schwangerschaftsabbrüche entgegentreten. Über eine Schwangerschaft oder ihren Abbruch hat keine Kirche, kein Staat und erst recht keine Gruppe fundamentalistischer Spinner zu entscheiden!
Wer §219a sagt muss auch §218 sagen!
Alle Schwangeren müssen das Recht auf und den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Weder Sexualität oder Geschlechtsidentität, noch Wohnort, Geldbeutel oder der Zugang zu Krankenversicherung dürfen dabei eine Rolle spielen. Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht und muss daher für alle gelten.
Ob Kinder oder keine – entscheiden wir alleine!